Rechtsprechung
BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 161/23 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines Oldtimers umfasst keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung - Klimaanlage funktioniert einwandfrei
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der vertragliche Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens
- lto.de (Kurzinformation)
Reichweite eines Gewährleistungsausschlusses: Auch beim Oldtimer kann man Beschaffenheit vereinbaren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vertraglicher Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens ...
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines 40 Jahre alten Gebrauchtwagens
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung für Zusicherung Klimaanlage funktioniert einwandfrei trotz Ausschluss Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kfz-Kauf: Rechte der Gebrauchtwagenkäufer gestärkt
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines Oldtimers
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 04.10.2022 - 30 C 269/22
- LG Limburg, 30.06.2023 - 3 S 124/22
- BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 161/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Auszug aus BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 161/23
Zwar sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06) eine gleichzeitige Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache einerseits und eines umfassenden Ausschlusses der Gewährleistung andererseits regelmäßig dahin auszulegen, dass der Gewährleistungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten solle.